Wir sind bereit, Sie auf unseren Messen unter Einhaltung des geltenden Gesundheitsprotokolls zu empfangen.
Art3f hat die für die Sicherheit aller notwendigen Gesundheitsmaßnahmen eingeführt.
Sie gliedern sich in 5 Bereiche
1. HYGIENE
Verstärkte Reinigungsfrequenzen (Türen, Griffe, Empfangspunkte…), Sanitäranlagen…
Gesundheitsprotokoll eingeführt: Belüftung, Wartung, Abfall…
2. PERSONENSCHUTZ
Das Tragen einer Maske ist Pflicht.
Schulung der Teams
Hydroalkoholisches Gel zur Verfügung
3. PHYSISCHE ENTFERNUNG & FLUSSKONTROLLE
4. BESCHILDERUNG & KOMMUNIKATION
Erinnerung an Barrieregesten
Boden- und Wandbeschilderung
5. DIE VERPFLICHTUNGEN DER AUSSTELLER
Art3f bittet seine Aussteller, im Rahmen der außergewöhnlichen Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 folgende Punkte zu beachten:
- Das Tragen einer Maske ist für alle Aussteller, Unterauftragnehmer und Auftragnehmer obligatorisch.
- Der Aussteller garantiert die Einhaltung der physischen Distanzierung.
- Der Aussteller verstärkt die Reinigung seines Standes.
- Der Aussteller verpflichtet sich, die Barrieregesten an seinem Stand zu kommunizieren und in Erinnerung zu rufen.
- Der Aussteller begrenzt die Kontaktflächen an seinem Stand und ist für die
- Desinfektion nach jeder Handhabung verantwortlich.
- Der Aussteller schränkt die Verteilung von Prospekten, Speisen und Getränken an seinem Stand ein.