GESUNDHEITSPROTOKOLL COVID-19
Art3f hat die Gesundheitsmaßnahmen eingeführt, die für die Sicherheit von allen notwendig sind. Sie werden auf 5 Achsen basiert sein:
1. HYGIENE
- Verstärkung der Reinigungsfrequenzen (Türen, Griffe, Aufnahmepunkte...), sanitäre Einrichtungen...
- Einrichtung des Sanitärprotokolls: Belüftung, Unterhalt, Abfall...

2. SCHUTZ VON PERSONEN
- Das Tragen einer Maske ist obligatorisch.
- Ausbildung von Teams.
- Verfügbares hydroalkoholisches Gel.

3. PHYSISCHER ABSTAND & FLUSSKONTROLLE

4. KENNZEICHNUNG & KOMMUNIKATION
- Erinnerung an Barriere-Gesten
- Boden- und Wandbeschilderung
5. VERPFLICHTUNGEN DER AUSSTELLER
Art3f fordert seine Aussteller auf, im Rahmen der ausserordentlichen sanitären Massnahmen im Zusammenhang mit dem Covid-19 die folgenden Punkte zu beachten:
- Das Tragen der Maske ist für alle Aussteller, Unterauftragnehmer und Dienstleister obligatorisch.
- Der Aussteller garantiert die physische Entfernung zwischen dem Aussteller und Besucher.
- Der Aussteller verstärkt die Reinigung seines Standes.
- Der Aussteller verpflichtet sich, die Barrieregesten auf seinem Stand zu erklären und zu erinnern.
- Der Aussteller limitiert die Kontaktflächen auf seinem Stand; er ist für die Desinfektion nach jeder Behandlung verantwortlich.
- Der Aussteller limitiert die Verteilung von Prospekten, Speisen und Getränken an seinem Stand.